Zunehmende Angst vor den Jugendämtern behindert den Kinderschutz
Die BAG ASD/KSD (Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst, Kommunaler Sozialer Dienst) stellt eine zunehmende Angst der Bevölkerung vor einer Kontaktaufnahme zu den Jugendämtern fest.
Die Diskussion um vernachlässigte und misshandelte Kinder führt bereits seit längerer Zeit zu einer verstärkten Kritik an der Arbeit Sozialer Dienste in den Jugendämtern. Aktuelles Beispiel ist der Fall eines im Kellerraum aufgefundenen, vernachlässigten Kindes im Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein). Jeder dieser Fälle ist sorgfältig zu prüfen. Die Öffentlichkeit und beteiligte Personen haben ein Recht darauf, dass gegebenenfalls deutlich werdende Schwachstellen im Kinderschutzsystem und Fehlverhalten von Beteiligten nachgegangen wird und Maßnahmen der Fehlervermeidung ergriffen werden.
“Sich selbst überlassen” – Richter attackiert Jugendamt
Richter Johann Krieten ist nach dem Drogenfund entsetzt über laxe Kontrollen seitens der Behörde. Diese weist die Kritik von sich.
Neustadt. “Trostlosigkeit, mangelnde Kontrolle und unverantwortliches Handeln” – nach dem Fund zahlreicher Drogen in einer Jugendwohnung im Stadtteil Sternschanze (wir berichteten) hat der erfahrene Hamburger Jugendrichter Johann Krieten deutliche Kritik an dem zuständigen sozialen Träger sowie dem Jugendamt geübt. Die Jugendlichen würden weitgehend “sich selbst überlassen”, es herrschten “trostlose Zustände”, moniert Krieten. Es sei “absolut unverantwortlich”, dass das Jugendamt offenbar sozialen Trägern die Berechtigung für Jugendhilfemaßnahmen erteile und keine Kontrolle ausübe. “Es überträgt die Arbeit mit schwierigen Jugendlichen an freie Träger und wäscht seine Hände dann in Unschuld”, kritisiert Krieten.[..] Abendblatt – PDF
2011: Zahl der Inobhutnahmen durch Jugendämter weiter gestiegen
WIESBADEN – Im Jahr 2011 haben die Jugendämter in Deutschland 38.500 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren gut 2.100 (+ 6 %) mehr als 2010. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2007 (28.200 Inobhutnahmen) stieg sie um 36 %.
Überraschende Wendung im Fall des verwahrlosten Dreijährigen, der von seinen Eltern offenbar über Wochen im Keller eingesperrt worden war. Laut Oberlandesgericht hat das Jugendamt des Kreises Segeberg bereits seit zwei Jahren das nahezu komplette Sorgerecht für die sechs Kinder der Familie.[..]
Gleichmass e.V.: Untervorliegendem Linkist ab sofort und mit tatkräftigem Engagement unseres Hamburger Mitglieds eine umfangreiche Umfrage online gestellt, welche einen Überblick über Problemlagen und Konflikte betroffener Eltern im Zusammenhang mit der Behörde Jugendamt verschaffen und nach Auswertung mengenmäßig darstellen will. Wir rufen jedes Familienmitglied und jede(n) Engagierte(n) mit Erfahrungen mit dem Jugendamt dazu auf, sich die Zeit zu nehmen, an dieser Umfrage teilzunehmen und diese insbesondere im Mailverteiler und auf einschlägigen Onlineformaten (Foren, Communitys, Wikis, Blogs und Websites) weiter zu verteilen.
Pressemitteilung Nr. 248 vom 18.07.2012 12.700 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2011
WIESBADEN – Die Gerichte in Deutschland haben im Jahr 2011 in rund 12.700 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet, weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das gegenüber dem Jahr 2010 ein leichter Rückgang um knapp 50 Fälle (– 0,4 %). In rund 9.600 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.
Peter Hahne hatte vor längerer Zeit in der BILD einen kurzen, aber prägnanten Beitrag zum Tod des Pflegekindes Chantal geschrieben. Er klagt das Versagen von Umwelt und Behörden an. Zwar geißelt er in erster Linie das Jugendamt, nimmt aber auch Nachbarn, Lehrer und Mitschüler in die Verantwortung. Haben die Menschen nichts gesehen oder etwa doch, und das Jugendamt hat trotzdem nichts unternommen?
Jugendamtsmitarbeiter handeln oft gegen Gesetze, obwohl gerade sie als Staatsbedienstete die einschlägigen Paragraphen kennen und einhalten müssten. Im folgenden Fall lag keine akute Gefahr vor, trotzdem wurde ein Kind vom Jugendamt direkt aus dem Krankenhaus in Obhut genommen. Ein Familienrichter und sogar ein Verwaltungsgericht urteilten, das die Wegnahme eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme und daher rechtswidrig war. Beide Institutionen sprachen sogar von (Macht-) Missbrauch. Trotzdem erklärte ein Sprecher der Stadt, dass sie ihre Verfahrensweise nicht ändern werden.
Wer jetzt glaubt, das ein Jugendamtsleiter entlassen wurde, weil ein Kind unter der Obhut des Jugendamtes zu Tode kam, den muss ich schwer enttäuschen. Es wurde auch kein Kind von diesem Mann (sexuell) missbraucht, es fand keine Gewaltanwendung statt, ebenso wurde kein Pornomaterial auf dem Computer gekommen. Es war alles noch viel, viel schlimmer.
Der Mann wurde fristlos entlassen, weil er sexuell grenzüberschreitende Äußerungen gegenüber bzw. in Anwesenheit von Mitarbeitern getätigt haben soll.
Ein Artikel in der Giessener Zeitung über die Arbeit eines Jugendamtes, in der trotz Betreuung einer Familie vier Kinder sexuell missbraucht und Gewalt angewendet worden war, hat mal wieder meinen (nicht vorhandenen) Glauben an unseren Rechtsstaat erschüttert.
2008 hatte ein Stadtverordneter auf Grund der oben genannten Fakten einen Antrag eingereicht, um Auskunft über die Berufsausbildung der Jugendamtssachbearbeiter zu erhalten. Der Magistrat (als Empfänger der Anfrage) riet darauf am 05.05.2008 dem Fragesteller, die Anfrage zurückzuziehen, sonst würde man ihn (warum auch immer) des Mandatsmißbrauchs bezichtigen. Über diese traurige Posse hat Prof. Dr. Aris Christidis in der Giessener Zeitung berichtet, da am 23.02.2012 eine Gerichtsverhandlung gegen die GAZ anberaumt war.
Es geschah Mittwoch um 12 Uhr in der Pause auf dem Schulhof der Grundschule St. Margarethen – und so wie Pastor Eckart Grulke das Geschehen schildert, mutet es an wie in einem Thriller: Zwei Kinder werden weinend – vor den Augen der anderen Schüler – “von fremden Leuten über den Platz gezogen und in zwei verschiedene Autos gesetzt”. Schnell ist der Spuk vorbei, doch zurück bleiben verstörte Schulkinder und entsetzte Eltern.[..] shz.de
Ich verstehe jene Eltern immer mehr, die solche gewaltsamen Aktionen als Nazi-Methoden titulieren. – Im übrigen gibt es heute Abend eine Sendung zum Thema Kinderschutz bei Günther Jauch.
Auf RTL ist am 20.02.2012 ein Film über den Kampf von Eltern gegen Familiengutachter erschienen.
Passend zum Thema hat die freie Journalistin Birgit Kelle die Buchautorin Karin Jäckel interviewt und dieses auf der Homepage des Kopp-Verlages eingestellt.
Das Portal Int. Network of Human Rights hat ein Interview mit ProfessorUwe Joptzum leidigen Thema Jugendamt und Kindeswegnahmen eingestellt, welches im Westfalen-Blatt Nr. 118 im Mai 2009 veröffentlicht worden war. Es lohnt sich auf jeden Fall, dass ganze Interview zu lesen. In Anbetracht der Tatsache, das vor ein paar Tagen mal wieder ein Kind bei Pflegeeltern zu Tode gekommen ist, obwohl es bei seinen leiblichen Vater um Hilfe gefleht hatte, kommt den Worten von Professor Jopt noch eine wesentlich größere Bedeutung zu.
Nachfolgender Fall hat sich zwar in Österreich abgespielt, wäre aber bei deutschen Jugendämtern ebenso möglich. Im Grunde genommen zeigt sich hier wie in anderen Fällen, dass Müttern zunächst einmal grundsätzlich geglaubt wird, egal was diese behaupten. Obwohl der Vater im eingestellten Fall die Obsorge = Sorgerecht hatte, was in deutschsprachigen Behörden schon viel heißt, brauchte die Mutter nur Pips sagen und schon hatte sie die Kinder wieder.
Normalerweise würde ich bei diesem Thema sagen, es geschehen noch Zeichen und Wunder. Da der EU-Petitionsausschuss schon einmal tätig geworden ist, dieser sich aber vom BMFSFJ damit abspeisen ließ, das alles in Ordnung sei und nur hier und da mal Probleme auftauchen würden, traue ich der Sache nicht über den Weg. Man fragt sich sowieso, warum ausgerechnet das BMFSFJ für Fragen rund ums Kindschaftsrecht zuständig sein soll. Das Bundesjustizministerium müsste doch eher der richtige Ansprechpartner sein.
Nachfolgender Beitrag wurde mir durch Gerald Emmermann vomVäterWiderstandzugesendet mit der Bitte um Veröffentlichung. Dazu passt meine gestrige Einlassung zu diesem Thema: Die Enttäuschung des Jahres war für mich, dass die Bundesregierung es noch nicht einmal geschafft hat, einen Gesetzentwurf für ein gemeinsamen Sorgerecht unverheirateter Eltern einzubringen. Sarkastisch betrachtet ist die Problematik von 400 Frauen für Aufsichtsrats- und Vorstandsposten natürlich wesentlich wichtiger.
Der grausame Tod von Pflegekind Anna († 9) und die Frage: Wie viel Schuld trägt das Jugendamt? Gestern sagte die zuständige Sozialpädagogin, Susanne G. (43), vor Gericht aus. Sie manipulierte nach Annas Tod die Jugendamts- Akte. Damit kein Schlamperei-Verdacht auf ihre Behörde fällt?
„Ich habe acht Vermerke aus der Akte genommen und in einer Kurzschlusshandlung geschreddert“, gestand Susanne G. Sie behauptet: „Dabei ging es nicht um Vertuschung von Inhalten.“ Der Richter mit ungläubigem Blick: „Schredderei macht nur Sinn, wenn man etwas verschwinden lassen will!“
Die neunjährige Anna wurde monatelang misshandelt, ehe sie starb. Nun wurde die Pflegemutter des Kindes wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht Bonn sprach auch den Pflegevater des Mädchens schuldig.
Das wir das noch erleben dürfen, das grenzt ja fast an ein Wunder. Eine Frau wird zu lebenslanger Haft verurteilt und der Ehemann nur zu 6,5 Jahre.
Sollten Familienrichter eine besondere Schulung machen müssen, um gerechter urteilen zu können?
Familienrichter verfügen über keine spezielle Ausbildung. Sie werden einfach bestellt und verlassen sich auf die Kompetenz der Jugendämter. Deutschland stimmt ab
Ja
Nein
Weiss nicht
Ist mir egal
22 Abstimmungen bis 24.11.2011 · 14:00 Uhr – Ende der Umfrage: 31.12.2011
Mehr als 22 Stimmen werden doch wohl noch zusammen kommen oder?
Dieses Video ist der 2. Teil zum Thema “Allmacht der Jugendämter”. Da der erste Teil vieles aus jenem Fall beinhaltet, der hier bereitseingestellt wurde, habe ich mir das einstellen des ersten Teils erspart.